Pressemitteilungen
In diesem Bereich finden Sie die Pressemitteilungen des Bayerischen Landesamts für Statistik. Wir informieren über aktuelle Entwicklungen, Ereignisse und Themen rund um die Bayerische Statistik.
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Alle Pressemitteilungen
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Anmeldung noch möglich! Innenminister stellt am 5. Februar 2024 Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern in Fürth vor (PM 025)
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Erneut Rekordbeschäftigung in Bayern 2023 (PM 024)
Höchststand aus dem Jahr 2022 nochmals übertroffen
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Regionale Ergebnisse zum Rinderbestand in Bayern für das Jahr 2023 jetzt verfügbar (PM 023)
Landkreise Ostallgäu, Rosenheim, Unterallgäu und Traunstein mit höchstem Rinderbestand im Freistaat; Insgesamt 2 804 391 Rinder zum Stichtag in Bayern gezählt
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Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt (PM 022)
Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung
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Innenminister stellt am 5. Februar 2024 Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern in Fürth vor (PM 021)
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Bayerischer Einzelhandel im Jahr 2023: Nominaler Umsatz steigt, aber preisbereinigter Umsatz sinkt um gut zwei Prozent (PM 020)
Weihnachtsgeschäft im Dezember 2023 schlechter als im Vorjahr
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Energiepreise in Bayern seit 2010 mit Fokus auf Krisenjahre 2022 und 2023 (PM 019)
Landesamt für Statistik veröffentlicht Januar-Ausgabe 2024 der „Bayern in Zahlen“
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Wie setzen Unternehmen in Bayern Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ein? (PM 018)
Statistische Erhebung aus 2023 zeigt: 13 Prozent der Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten nutzen Systeme der künstlichen Intelligenz
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Sterbefallzahlen in Bayern liegen im November 2023 auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren (PM 017)
Die Auswertung vorläufiger Daten zum November 2023 zeigt Werte, die im Bereich des Medians* der Vorjahre liegen
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2,7 Milliarden Euro als Besteuerungsgrundlage für Gewerbesteuer bayernweit im Jahr 2019 festgesetzt (PM 016)
Großbetriebe trugen mehr als die Hälfte zum Gewerbesteuermessbetrag bei
