Bevölkerungsstand
Gemäß dem gesetzlichen Auftrag wird die Zahl der Bevölkerung insgesamt sowie der deutschen und der nichtdeutschen Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Familienstand und Wohnort festgestellt.
Die Bevölkerungsfortschreibung erfolgt nach § 5 Abs. 1 des zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 826), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 190) geändert worden ist.
Einwohnerzahlen

Der vom Statistischen Landesamt festgestellte Bevölkerungsstand stellt die amtliche Einwohnerzahl dar. Sie wird für alle bayrischen Gemeinden bestimmt und diesen regelmäßig mitgeteilt. Als Einwohner werden dabei alle Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz gezählt.
Die amtliche Einwohnerzahl bildet die Grundlage für allgemeine Planungsaufgaben und ist maßgebliche Grundlage im Rahmen der Ausführung vieler Bundes- und Landesgesetze. Beispielsweise bilden die Einwohnerzahlen die Grundlage für die Verteilung der Länderstimmen im Bundesrat, für den Länderfinanzausgleich oder auch die Einteilung der Wahlkreise und Größe der Wahlbezirke.
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Bei den Einwohnerzahlen handelt es sich um Fortschreibungszahlen auf Basis der Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung.
Die jährliche Fortschreibung der Bevölkerung erfolgt mit Hilfe der Ergebnisse der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Geburten, Sterbefälle und Eheschließungen), der Wanderungsstatistik (Zu- und Fortzüge) sowie von Daten zu Ehelösungen, Aufhebungen von Lebenspartnerschaften, dem Wechsel der Staatsangehörigkeit und Bestandskorrekturen aufgrund von nachgereichten Meldungen der Standes- und Einwohnermeldeämter.
In der Bevölkerungsfortschreibung wird je nach regionaler Gliederung der Bevölkerungsstand hinsichtlich der folgenden Merkmale untergliedert:
- Gemeindeebene: Geschlecht, Nationalität (Deutsch/Nichtdeutsch), Alter
- Kreisebene: Geschlecht, Nationalität (Deutsch/Nichtdeutsch), Alter, Familienstand
- Bayernebene: Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeiten
Als Deutsche zählen alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind. Als Ausländer gelten alle übrigen Personen.
Das Merkmal Geschlecht kann auch Fälle mit der Ausprägung 'unbestimmt' bzw. ab dem Berichtsjahr 2019 'divers' beinhalten. Diese werden nicht gesondert fortgeschrieben, sondern durch ein definiertes Umschlüsselungsverfahren auf männlich und weiblich verteilt.
Statistische Daten
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Bevölkerung in Bayern
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
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Fortschreibung der Bevölkerungsstandes nach Gemeinden und 6 Stichtagen
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach Gemeinden, Geschlecht, Quartale, Jahr
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach Kreise, Geschlecht, Nationalität, Stichtag
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Fortschreibung des Bevölkerungsstandes nach Regierungsbezirk, Geschlecht, Familienstand, Altersjahre, Stichtag
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Bevölkerung in Bayern seit 1830
statistische Berichte
A1200C Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke, Quartal
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2024
2023
2022
2021
2020
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
2011
2010
A1210C Einwohnerzahlen der Gemeinden, Kreise und Regierungsbezirke, Jahr
Altersstruktur

Bei der Altersstruktur handelt es sich um die Verteilung der Bevölkerung nach Gebietseinheiten und Altersjahren jeweils zum Stichtag 31.12. eines Jahres. Grafisch lässt sich diese Verteilung bspw. als Alterspyramide getrennt nach dem Geschlecht darstellen. Bei der Veröffentlichung von Bevölkerungszahlen auf Gemeinde- oder Kreisebene werden die Einwohner in Altersgruppen zusammengefasst. Das Statistische Landesamt veröffentlicht Bevölkerungszahlen, bei denen das Merkmal Einzelaltersjahr bzw. Altersgruppe mit anderen Merkmalen, wie Geschlecht und/oder Nationalität kombiniert ist.
statistische Berichte
A1300C Altersstruktur der Bevölkerung Bayerns
A1310C Bevölkerung in den Gemeinden nach Altersgruppen und Geschlecht
Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit

Das Bayerische Landesamt für Statistik veröffentlicht auch Ergebnisse über die ausländische Bevölkerung in Bayern nach der Staatsangehörigkeit auf Bundeslandebene. Als Basis dient dazu die amtliche Bevölkerungsfortschreibung.
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Außerdem ist es möglich, Auswertungen nach Staatsangehörigkeiten auf Kreisebene zu erstellen. Hier muss jedoch auf die Zahlen des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Nürnberg) geführten Ausländerzentralregisters (AZR) zurückgegriffen werden. Das AZR ist eine bundesweite personenbezogene Datei, die zentral vom Bundesamt geführt wird. Sie enthält Informationen über Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten oder aufgehalten haben.
Obwohl die Auszählungen des AZR wie auch die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung die gleiche Entwicklung signalisieren, weichen sie doch in ihren Bestandszahlen voneinander ab. Dies ist vor allem auf die unterschiedlich ausgerichteten Zwecke der Erhebungen sowie auf die Datengewinnung selbst (andere und oft längere Berichtswege) zurückzuführen.
Statistische Berichte
A1500C Ausländische Bevölkerung - Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung
Monatliche Bevölkerungszahlen: Bevölkerungsstatistischer Quartalsbericht

Der Bevölkerungsstatistische Quartalsbericht bietet unterjährige Daten des laufenden Jahres zu Einwohnerzahlen, Sterbefällen, Geburten, Eheschließungen und Wanderungen für Bayern, die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Daten sind nach Kalenderwochen und Monaten des laufenden Kalenderjahres differenziert. Zudem sind Vergleichsdaten aus den Vorjahren verfügbar. In der GENESIS-Datenbank werden die Daten bereits direkt nach Abschluss der einzelnen Monate aktualisiert und veröffentlicht.
GENESIS-Daten zu Einwohnern, Sterbefällen, Geburten, Eheschließungen und Wanderungen
Die Daten des laufenden Berichtsjahres sind bis zum Jahresabschluss – der in der Regel im Juni des Folgejahres vorgenommen wird – teilweise vorläufig, da sie sich infolge von Nachmeldungen oder Korrekturen der meldenden Behörden noch geringfügig ändern können.