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Pressemitteilung zu Ehescheidungen

206/2026/41/A
Fürth, den 31. Juli 2026

Zahl der Ehescheidungen in Bayern 2025 nahezu unverändert

Mehr Scheidungskinder als im Vorjahr

Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden letztes Jahr in Bayern 20 348 Ehen geschieden, darunter 138 gleichgeschlechtliche Ehen mit Ehepartnerinnen und 84 gleichgeschlechtliche Ehen mit Ehepartnern. Das sind 0,4 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahr 2024, als noch 20 264 Scheidungen zu verzeichnen waren. 51,5 Prozent der geschiedenen Ehepaare hat mindestens ein gemeinsames Kind unter 18 Jahren.

Fürth. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2025 in Bayern 20 348 Ehen geschieden, darunter 138 gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen und
84 gleichgeschlechtliche Ehen von Männern. Im Vergleich zum Jahr 2003, als mit
29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, ist die Zahl der Scheidungen im Jahr 2025 um gut 32 Prozent zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (2024:
20 264 Ehescheidungen) bleibt die Zahl der geschiedenen Ehen mit einem leichten Anstieg um
0,4 Prozent nahezu gleich.

Wer reicht die Scheidung ein?
In knapp 51 Prozent der Fälle (10 351) beantragt im Jahr 2025 eine Frau, in über 40 Prozent der Fälle (8 163) ein Mann die Scheidung. Rund neun Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (1 834) werden gemeinsam beantragt. Bei knapp 97 Prozent aller Scheidungen, die durch einen der beiden Ehepartner beantragt werden (18 514), stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu (17 923).

Wie viele Kinder sind von Ehescheidungen betroffen?
Bei rund 25 Prozent der Ehescheidungen (5 083) im Jahr 2025 haben die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung ein gemeinsames minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei Kindern unter 18 Jahren beläuft sich auf knapp 22 Prozent (4 415), während beinahe fünf Prozent der Paare (980) drei oder mehr minderjährige Kinder haben. Insgesamt gibt es 2025 in Bayern 17 011 minderjährige Scheidungskinder. Das sind 381 Kinder mehr als im Vorjahr 2024 (16 630 von Scheidungen betroffene minderjährige Kinder).

Nach wie vielen Jahren werden Ehen geschieden?
Verhältnismäßig viele Ehen werden in Bayern im Jahr 2025 zwischen dem fünften und siebten Ehejahr geschieden, insgesamt sind es 3 336 Ehen bzw. etwa 16 Prozent. Am häufigsten finden Ehescheidungen nach einer Ehedauer von sechs Jahren statt (1 190 Ehen bzw. 5,8 Prozent). Rund 15 Prozent der geschiedenen Paare (3 048) sind zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 25 Jahre oder länger miteinander verheiratet.

Mit der zusammengefassten Scheidungsziffer kann das Bayerische Landesamt für Statistik Aussagen darüber treffen, wie viele Ehen nicht bis zur Silberhochzeit halten. Im Jahr 2025 wird in Bayern innerhalb der ersten 25 Ehejahre etwa jede vierte Ehe wieder geschieden. Die zusammengefasste Scheidungsziffer liegt damit bei 283 geschiedenen Ehen je
1 000 geschlossenen Ehen desselben Eheschließungsjahrgangs.

Zehn Jahre zuvor im Jahr 2015 endete noch etwa jede dritte Ehe mit einer Scheidung vor Erreichen der Silberhochzeit (zusammengefasste Scheidungsziffer: 339 geschiedene Ehen je
1 000 geschlossene Ehen).

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Hinweis:
Die zusammengefasste Ehescheidungsziffer gibt an, wie viele Ehen geschieden würden, wenn die Scheidungshäufigkeit des jeweiligen Kalenderjahres über einen Zeitraum von 25 Jahren konstant bleiben würde. Sie ergibt sich als Summe ehedauerspezifischer Scheidungsziffern. Diese werden berechnet, indem die im jeweiligen Jahr geschiedenen Ehen auf die Gesamtzahl der Ehen des Heiratsjahrgangs bezogen werden, dem die geschiedenen Ehen angehören. Addiert man diese ehedauerspezifischen Scheidungsziffern über einen bestimmten Zeitraum – im internationalen Vergleich sind 25 Jahre üblich – erhält man die zusammengefasste Ehescheidungsziffer.

Weitere Daten zu Ehescheidungen in Bayern, insbesondere auch für die kreisfreien Städte und Landkreise, finden Sie in der öffentlichen Statistikdatenbank des Landesamtes GENESIS-Online.