Pressemitteilung zu Geschlechtseintragsänderungen
Fürth, den 9. Juli 2026
Über 2 000 Menschen in Bayern haben im Jahr 2025 ihren Geschlechtseintrag ändern lassen
Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 spiegelt sich in den Zahlen deutlich wider
Im Jahr 2025 haben insgesamt 2 021 Personen mit Wohnort in Bayern eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vorgenommen. Darunter waren 856 Änderungen von weiblich zu männlich und 584 Änderungen von männlich zu weiblich. Für das gesamte Jahr 2024, in dem am 1. November das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten ist, wurden 1 632 Geschlechtseintragsänderungen gezählt. Allein seit Inkrafttreten waren es in den Monaten November und Dezember 2024 insgesamt 1 570 Änderungen.
Fürth. Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November 2024 hat die Zahl der Geschlechtseintragsänderungen von Personen, die in Bayern wohnhaft sind, stark zugenommen. Insbesondere am Anfang, in den Monaten November und Dezember 2024, ist die Zahl der Änderungen mit 1 570 Fällen vergleichsweise hoch. Im gesamten Jahr 2024 registriert der Freistaat 1 632 Geschlechtseintragsänderungen.
Für das gesamte Jahr 2025 wurden insgesamt 2 021 Geschlechtseintragsänderungen gemeldet. Das sind 389 Änderungen mehr als im Vorjahr. Betrachtet man die Zahlen quartalsweise, zeigt sich im Verlauf des Jahres 2025 eine leicht rückläufige Tendenz. Während im ersten Quartal 2025 noch 848 Personen ihren Geschlechtseintrag ändern ließen, lag die Zahl im vierten Quartal bei 260 Fällen.
Bezüglich der Art der Änderungen wurden in Bayern im Jahr 2025 insgesamt
856 Änderungen von weiblich zu männlich (42,4 Prozent) und 584 Änderungen von männlich zu weiblich (28,9 Prozent) gezählt. Bei den übrigen 581 Fällen (28,7 Prozent) handelt es sich um sonstige Änderungen1), wie bspw. eine Änderung von weiblich zu divers.
Aus der Geschäftsübersicht der Amtsgerichte in Bayern lässt sich entnehmen, wie viele Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG), das vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes neben § 45b Personenstandsgesetz (PStG) die rechtliche Grundlage für Geschlechtseintragsänderungen darstellte, durchgeführt wurden.
In den zehn Jahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung wurden jährlich im Durchschnitt circa 300 Verfahren durchgeführt. Aussagen zum Ausgang der Verfahren bzw. der Art der Änderungen sind hier allerdings nicht erfasst. Durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wurden das Transsexuellengesetz und die Regelung in § 45b des Personenstandsgesetzes abgelöst.
Hinweise:
[1] Sonstige Geschlechtseintragsänderungen enthalten alle Vorher-Nachher-Kombinationen außer männlich zu weiblich und weiblich zu männlich, zum Beispiel weiblich zu divers.
Für das Jahr 2024 ist eine Ausweisung nach Quartalen aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich.
Aktuell wir die Zahl der Geschlechtseintragsänderungen untererfasst, da bei Personen, die ihren Geburtsort nicht in Deutschland haben, aufgrund des in Deutschland fehlenden Geburtenregistereintrags noch keine reguläre elektronische Meldung an die amtliche Statistik erfolgen kann.
Hintergrundinformationen zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden sich unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/sexuelle-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Die Tabelle zur Gesamtzahl durchgeführter Verfahren nach dem Transsexuellengesetz wurde wie in der Drucksache 18/1828 vom 14.6.2019 unter Antwort 1. a) ausgewiesen erweitert: https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0001828.pdf
