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Pressemitteilung

145/2026/41/A
Fürth, den 3. Juni 2026

84 029 Einbürgerungsanträge und 64 320 abgeschlossene Verfahren im Jahr 2025 in Bayern

Neue Daten zu Einbürgerungsanträgen und Verfahrenserledigungen jetzt verfügbar

Im Jahr 2025 stellen in Bayern insgesamt 84 029 Personen einen Antrag auf Einbürgerung, darunter 43 058 Frauen. Im gleichen Zeitraum beträgt die Zahl der abgeschlossenen Einbürgerungsverfahren 64 320. Von den im Jahr 2025 bearbeiteten Verfahren münden mit 59 560 Fällen knapp 93 Prozent nach Erstentscheidung in einer Einbürgerung. Mit den neuen Daten wird die bisherige Einbürgerungsstatistik ergänzt und ermöglicht Auswertungen zur Anzahl der gestellten Einbürgerungsanträge und den bearbeiteten Verfahren.

Fürth. Im Jahr 2025 stellen insgesamt 84 029 ausländische Personen einen Antrag auf Einbürgerung. Die meisten Anträge stellen Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit
(9 342; elf Prozent), gefolgt von Personen mit bosnisch-herzegowinischer (6 671; acht Prozent) und syrischer Staatsangehörigkeit (6 391; acht Prozent) sowie von Personen mit kosovarischer
(5 561; sieben Prozent) und russischer Staatsangehörigkeit (4 700; sechs Prozent).

Im Jahr 2025 wurden insgesamt 59 573 ausländische Personen eingebürgert. Das Landesamt für Statistik berichtete über die Ergebnisse erfolgter Einbürgerungen in der Pressemeldung vom 8. Mai 2026. Sowohl bei den Anträgen als auch bei den erfolgten Einbürgerungen selbst, sind die oben genannten Staatsangehörigkeiten die fünf Häufigsten.

Das Fachteam des Bayerischen Landesamts für Statistik teilt weiter mit, dass im Jahr 2025 unter den Antragsstellern 43 058 weiblich und 40 973 männlich sind. Knapp 20 Prozent sind jünger
als 18 Jahre (16 519 Personen), etwa 58 Prozent zwischen 18 und 44 Jahren (48 957 Personen), gut 18 Prozent sind 45 bis unter 60 Jahre (14 901 Personen) und vier Prozent sind 60 Jahre alt oder älter (3 654 Personen).

Aus den im Jahr 2025 sowie in den Vorjahren gestellten Einbürgerungsanträgen resultieren 2025 insgesamt 64 320 Verfahrenserledigungen. In 59 560 Fällen bzw. knapp 93 Prozent der Verfahren erfolgt im Jahr 2025 eine Einbürgerung nach Erstentscheidung*. Etwa fünf Prozent der Verfahren bzw. 2 977 Fälle wurden abgeschlossen, weil der Antrag zurückgezogen wurde. In 907 Fällen (ein Prozent) endet das Verfahren durch Ablehnung des Einbürgerungsantrags und bei 876 Verfahren (ein Prozent) wurde eine sonstige Erledigung – wie beispielsweise ein Fortzug ins Ausland oder Tod – registriert.

Aufgrund hoher Ausländeranteile in den Großstädten München, Augsburg und Nürnberg entfallen auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Schwaben und Mittelfranken sowohl bei den Einbürgerungsanträgen als auch den Verfahrenserledigungen die meisten Fälle (Oberbayern: 37 035 Anträge, 24 175 Erledigungen; Schwaben: 12 080, 9 480; Mittelfranken: 12 044, 9 778).
Die anderen Regierungsbezirke verzeichnen jeweils weniger als zehn Prozent.

Daten zu Einbürgerungsanträgen und Verfahrenserledigungen wurden für das Jahr 2025 zum ersten Mal erhoben, sodass keine Vergleiche mit vergangenen Berichtsjahren möglich sind.


Hinweise:
* In der Verfahrenserledigungsstatistik werden ausschließlich Einbürgerungen aus Erstentscheidungen erfasst, nicht jedoch Einbürgerungen in Folge von Widerspruchs- oder Klageverfahren. In der Einbürgerungsstatistik hingegen werden beide Erledigungen als Einbürgerungen erfasst. Daher können die ausgewiesenen Zahlen der Verfahrenserledigungsstatistik und der Einbürgerungsstatistik voneinander abweichen. Tabellen mit regionalisierten Zahlen können unter https://www.statistikdaten.bayern.de/genesis/online abgerufen werden.

Geheimhaltungsverfahren Cell-Key-Methode
Die in der Pressemitteilung enthaltenen Daten sind mit dem Verfahren der Cell-Key-Methode geheim gehalten. Dieses Verfahren wird in den meisten Bevölkerungsstatistiken (z.B. Geburten, Sterbefälle, Wanderungen, Einbürgerungen) ab dem Berichtsjahr 2025 zur Umsetzung der Geheimhaltung eingesetzt. Es ist zu beachten: Wenn Daten, die mit der Cell-Key-Methode geheim gehalten worden sind, in einer Tabelle dargestellt werden, ergibt sich bei der Aufsummierung der Zeilen oder Spalten in der Tabelle nicht immer die veröffentlichte Gesamtzahl. Es kann zu Abweichungen in den Summen kommen. Weitere Informationen zur Cell-Key-Methode gibt es unter anderem hier: https://www.statistikportal.de/de/cell-key-methode

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