Pressemitteilung
Fürth, den 13. März 2026
Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften im Jahr 2021 um 22,4 Prozent über dem Vorjahreswert
Die höchsten durchschnittlichen Einkünfte stammen aus Kapitalvermögen
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik nahmen die bayerischen Finanzämter im Jahr 2021 für 244 557 Personengesellschaften und Gemeinschaften eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte vor. Diese Feststellung ist der Besteuerung der Gesellschafter bzw. Beteiligten vorgelagert. Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 53,62 Milliarden Euro ermittelt, das waren 22,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Das ist der stärkste Anstieg seit 2012.
78,8 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften erzielten eine positive Summe oder Null-Summe der Einkünfte. Einkünfte von fünf Millionen oder mehr verbuchten
0,6 Prozent aller Personengesellschaften und Gemeinschaften. 68,8 Prozent bzw.
36,89 Milliarden Euro der von Personengesellschaften und Gemeinschaften erwirtschafteten Einkünfte waren aus Gewerbebetrieb. Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielten nur
5,2 Prozent aller Personengesellschaften und Gemeinschaften. Diese verzeichneten allerdings mit 530 605 Euro die höchsten durchschnittlichen Einkünfte je Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft. Die Mehrzahl (64,1 Prozent) aller Personengesellschaften und Gemeinschaften bestand aus zwei Beteiligten. Insgesamt wurden 1,52 Millionen Beteiligte erfasst
Schweinfurt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, nahm der bayerische Fiskus im Jahr 2021 für 244 557 Personengesellschaften (z. B. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offene Handelsgesellschaften) und Gemeinschaften (z. B. Grundstücksgemeinschaften) im Freistaat gesonderte und einheitliche Feststellungen der Einkünfte vor (ggü. 2020: +2,8 Prozent). Insgesamt wurden hierbei Einkünfte in Höhe von zusammen 53,62 Milliarden Euro ermittelt, was eine Zunahme im Vergleich zum Jahr 2020 bedeutet (+22,4 Prozent). Im Zehnjahreszeitraum, also seit 2012, ist das der stärkste Anstieg der Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften.
192 751 bzw. 78,8 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften zählten dabei zu den sogenannten Gewinnfällen mit einer positiven Summe oder Null-Summe der Einkünfte, die zusammen 58,75 Milliarden Euro betrugen. Die verbleibenden 51 806 Personengesellschaften und Gemeinschaften verzeichneten negative Einkünfte (Verluste) von zusammen 5,13 Milliarden Euro. Einkünfte von fünf Millionen Euro und mehr erklärten nur 0,6 Prozent der Personengesellschaften und Gemeinschaften. Ihr Anteil an den Summen der Einkünfte betrug jedoch 63,3 Prozent.
68,8 Prozent (bzw. 36,89 Milliarden Euro) aller Einkünfte der Personengesellschaften und Gemeinschaften im Freistaat 2021 stammen aus gewerblicher Tätigkeit, 12,8 Prozent
(bzw. 6,85 Milliarden Euro) aus selbstständiger Arbeit und 12,6 Prozent aus Kapitalvermögen
(bzw. 6,76 Milliarden Euro). Die restlichen Einkünfte resultieren aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften. Über alle Einkunftsarten hinweg lagen die durchschnittlichen Einkünfte je Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft bei 219 241 Euro
(2020: 184 068 Euro). Die höchsten durchschnittlichen Einkünfte je Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft wurden mit 530 605 Euro aus Kapitalvermögen erzielt und übertrafen erstmalig seit 2012 die durchschnittlichen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (vgl. Grafik). Der Anteil der Personengesellschaften bzw. Gemeinschaften mit Einkünften aus Kapitalvermögen ist seit 2012 kontinuierlich zurückgegangen, und zwar um 43,1 Prozent. Die durchschnittlichen Einkünfte aus dieser Einkunftsart sind allerdings im gleichen Zeitraum stetig gestiegen, mit Ausnahme der Jahre 2016 und 2019 (vgl. Tabelle in der Infobox). Mit 6,76 Milliarden Euro erreichen die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Jahr 2021 mehr als das Vierfache des Jahres 2012 (1,59 Milliarden Euro).
Die Mehrzahl der bayerischen Personengesellschaften und Gemeinschaften (64,1 Prozent) bestand 2021 aus zwei Beteiligten, gut ein Viertel (27,7 Prozent) hatte drei oder vier Beteiligte. Lediglich bei 8,3 Prozent der Fälle gab es mehr als vier Beteiligte. Insgesamt wurden 1,52 Millionen Beteiligte erfasst.
Hinweise:
Da Personengesellschaften und Gemeinschaften nicht selbst steuerpflichtig sind, werden ihre insgesamt erwirtschafteten Einkünfte zunächst von den Finanzämtern durch die sog. gesonderte und einheitliche Feststellung ermittelt und anschließend auf die Beteiligten entsprechend ihres Anteils an der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft aufgeteilt.
Die Anteile der Beteiligten werden dann im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer versteuert. Aufgrund der langen Veranlagungszeiträume liegen endgültige Ergebnisse für 2021 erst jetzt vor. Die hier dargestellten Daten sind damit die zurzeit aktuellsten.
