Pressemitteilung

032/2026/55/L
Fürth, den 10. Februar 2026

1,49 Millionen Unternehmen in Bayern im Jahr 2021 umsatzsteuerlich veranlagt

Einnahmen des Fiskus aus Umsatzsteuerzahlungen liegen im selben Jahr mit 32,71 Milliarden Euro um 7,6 Prozent über Vorjahreswert

Im Jahr 2021 gibt es in Bayern 1 491 100 Unternehmen, die zur Umsatzsteuer veranlagt wurden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik anhand der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von 1,45 Billionen Euro, was einem Anstieg von 20,4 Prozent gegenüber dem Jahr 2020 entspricht. Kleine Unternehmen, die Umsätze aus Lieferungen und Leistungen bis einschließlich 22 000 Euro erwirtschafteten, umfassten 54,5 Prozent aller umsatzsteuerlich veranlagten Unternehmen in Bayern.
Auf sie entfielen 0,3 Prozent aller Umsätze aus Lieferungen und Leistungen. Die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge betrugen im Jahr 2021 insgesamt 32,71 Milliarden Euro und lagen somit 7,6 Prozent über dem Vorjahreswert.

Schweinfurt. Mit 1 491 100 zur Umsatzsteuer veranlagten Unternehmen in Bayern im Jahr 2021 lag deren Zahl um 2,5 Prozent über dem Vorjahresniveau. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik aufgrund der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) weiter mitteilt, erzielten diese Unternehmen steuerbare Umsätze aus Lieferungen und Leistungen von über
einer Billion Euro (1 449,55 Milliarden Euro). Das entspricht einem Plus von 20,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der durchschnittliche Umsatz aus Lieferungen und Leistungen je Unternehmen betrug 972 135 Euro.

Die 812 639 kleinen Unternehmen, die im Berichtsjahr 2021 bis einschließlich
22 000 Euro Umsatz aus Lieferungen und Leistungen erzielten, umfassten 54,5 Prozent aller steuerpflichtigen Unternehmen in Bayern.Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet entfällt der größte Anteil dieser Kleinunternehmen auf den Wirtschaftsabschnitt D „Energieversorgung“ (37,0 Prozent), gefolgt von den Wirtschaftsabschnitten M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (11,8 Prozent) und G „Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen“ (9,5 Prozent). Allerdings erwirtschafteten alle kleinen Unternehmen zusammengenommen nur 0,3 Prozent (3,84 Milliarden Euro) der gesamten Lieferungen und Leistungen.

Die größten Umsatzanteile erzielten die 119 Unternehmen mit mindestens 1 Milliarde Umsatz aus Lieferungen und Leistungen. Diese erwirtschafteten in Summe 530,02 Milliarden Euro aus Lieferungen und Leistungen und trugen somit zu 36,6 Prozent zum entsprechenden Gesamtumsatz bei.

Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind die steuerbaren Umsätze, die neben den Umsätzen aus Lieferungen und Leistungen auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe umfassen. Letztere betrugen 120,21 Milliarden Euro (+7,4 Prozent gegenüber 2020), so dass die steuerbaren Umsätze im Jahr 2021 insgesamt 1,57 Billionen Euro (+19,3 Prozent gegenüber 2020) betrugen. Nach Verrechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge lagen die Einnahmen des Fiskus aus den abgeführten Umsatzsteuerzahlungen 2021 bei 32,71 Milliarden Euro (+7,6 Prozent gegenüber 2020).

Hinweise:
Aufgrund der teilweise mehrjährigen Dauer von Steuerfestsetzungen stehen statistische Werte entsprechend verzögert zur Verfügung.


Als Ergänzung zur Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen wird die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen (Jahreserklärungen) durchgeführt. Diese enthält – anders als die Umsatzsteuerstatistik der Voranmeldungen, welche nur die monatlichen bzw. vierteljährlichen Voranmeldungen der Unternehmen mit einem Umsatz über 22 000 Euro (bis einschließlich 2019: 17 500 Euro) im Jahr erfasst – zudem Jahreszahler und Kleinunternehmer. Die Umsatzsteuerstatistik der Veranlagungen erfasst alle Unternehmen, die im Berichtsjahr gesetzlich verpflichtet waren, Umsatzsteuererklärungen abzugeben und deren Steuerfestsetzung bis zum Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Jahres stattgefunden hat. Dazu zählen auch Unternehmen mit einem Umsatz von Null oder mit negativen Umsätzen. Eine frühzeitigere Veröffentlichung der Ergebnisse ist nicht sinnvoll, da das Berichtsjahr aufgrund der mehrjährigen Abgabefristen für Steuererklärungen hier nur eingeschränkt abgebildet werden könnte. Demnach stehen die Statistikdaten erst verzögert zur Verfügung.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Umsätze und ihre Besteuerung (Umsatzsteuer-Veranlagungen) in Bayern 2021(Bestellnummer: L4700C 202100), der (voraussichtlich) in KW 07/2026 erscheint.
Weitere, kostenlose Informationen zur Umsatzsteuerstatistik (Veranlagungen) sind online in der GENESIS Datenbank zu finden.