Pressemitteilung

178/2025/45/B
Fürth, den 9. Juli 2025

Aufstiegs-BAföG in Bayern 2024: Fortbildung zu Erzieherinnen und Erziehern weiterhin beliebteste Wahl

Insgesamt 235,4 Millionen Euro Förderleistungen im Jahr 2024, Erhöhung der Zahl der Geförderten um 1,3 Prozent

Im Jahr 2024 werden in Bayern für 45 623 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-
BAföG, bewilligt. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, ist damit die Zahl der Geförderten im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent gestiegen. Das Fördervolumen legt um 3,7 Prozent auf 235,4 Millionen Euro zu.

Fürth. Wie das Team Hochschulstatistiken im Bayerischen Landesamt für Statistik mitteilt, werden im Jahr 2024 in Bayern 45 623 Personen mit Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“, gefördert. Die Zahl der Geförderten steigt gegenüber 2023 um 1,3 Prozent (+ 606 Personen). Passend zur Gesamtentwicklung steigen auch die Fortbildungen zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern um 3,3 Prozent auf 10 060 Teilnehmende. Mit 22,1 Prozent ist dies der höchste Anteil an allen Geförderten. Es folgen die Weiterbildungen zum staatlich geprüften Maschinenbautechniker/in mit einem Anteil von 6,3 Prozent (2 865 Personen) und zum Wirtschaftsfachwirt/in mit einem Anteil von 6,2 Prozent (2 830 Personen). Das finanzielle Fördervolumen für Erzieherinnen und Erzieher beträgt 67,7 Millionen Euro und entspricht damit einem Anteil von 28,8 Prozent am gesamten Finanzierungsumfang.

Die bewilligten Förderleistungen nehmen in Bayern im Jahr 2024 um 3,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu. Insgesamt beträgt das bewilligte Fördervolumen für diesen Zeitraum 235,4 Millionen Euro: mit einem Anteil von 17,7 Prozent werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 41,7 Millionen Euro bewilligt sowie mit einem Anteil von 82,3 Prozent Zuschüsse in Höhe von 193,7 Millionen Euro bereitgestellt. Der durchschnittliche bewilligte Förderbetrag je Geförderten beträgt 5 522 Euro. Das entspricht einer Zunahme um 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2023.

Wie verteilen sich bewilligte AFBG-Maßnahmen auf Voll- und Teilzeit?
Im Jahr 2024 nehmen mit 62,3 Prozent mehr als die Hälfte der Geförderten an Maßnahmen in Vollzeit teil, 17 203 Personen qualifizieren sich beruflich in Teilzeitmaßnahmen weiter. Im Vergleich zum Vorjahr liegt ein Rückgang von 0,6 Prozent bei Teilzeitmaßnahmen vor, hingegen eine Zunahme um 2,6 Prozent bei Vollzeitmaßnahmen.

Wie verteilen sich bewilligte AFBG-Förderungen nach Geschlecht und Alter?
Der Frauenanteil unter den Geförderten beträgt 42,5 Prozent und sinkt im Vorjahresvergleich um 0,3 Prozent. Von insgesamt 19 385 Frauen sind 84,5 Prozent im Förderzeitraum unter 30 Jahre alt. Die Anzahl der männlichen Leistungsempfänger erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent auf 26 238. Hier sind 77,5 Prozent unter 30 Jahre alt.

Hinweise:
Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung. Dabei erhalten förderungsfähige Personen ein sogenanntes Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Die Förderungen nach dem AFBG werden teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen geleistet und unterstützen die Teilnehmenden bei den Kosten der Bildungsmaßnahme und des Lebensunterhalts.

Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der (voraussichtlich) in KW 29 erscheint:
Aufstiegsfortbildungsförderung nach dem AFBG 2024“ (Bestellnummer: K9200C 2024).