Pressemitteilung
Fürth, den 27. Juni 2025
Zahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2024 in Bayern weiter ansteigend
Häufig erfolgt die Inobhutnahme wegen unbegleiteter Einreise Minderjähriger aus dem Ausland oder Kindeswohlgefährdung
Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2024 in Bayern 5 708 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche verzeichnet. Inobhutnahmen finden am häufigsten bei der Einreise unbegleiteter Minderjähriger aus dem Ausland statt. Hinweisgeber sind oft Jugendämter oder soziale Dienste. Betroffene sind größtenteils 16 Jahre oder älter und männlich. Ein Großteil der Kinder und Jugendlichen ist während der Schutzmaßnahme in einer hierfür geeigneten Einrichtung untergebracht.
Schweinfurt. Im Jahr 2024 werden in Bayern 5 708 vorläufige Schutzmaßnahmen nach §42 SGB VIII bzw. §42a SGB VIII durchgeführt. Im Vorjahr gab es in Bayern insgesamt 5 545 Schutzmaßnahmen1.
Von den 5 708 vorläufigen Schutzmaßnahmen handelt es sich in 2 831 Fällen (49,6 Prozent) um eine Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger bei der Einreise aus dem Ausland. In 2 177 Fällen (38,1 Prozent) findet eine Inobhutnahme wegen dringender Kindeswohlgefährdung statt. Weniger häufig werden Inobhutnahmen aufgrund des eigenen Wunsches eines Kindes oder Jugendlichen durchgeführt (700 Fälle, 12,3 Prozent). Grund2 für eine vorläufige Schutzmaßnahme ist neben der Aufnahme unbegleiteter Minderjähriger aus dem Ausland (2 831 Fälle) insbesondere die Überforderung der Eltern oder eines Elternteils (1 327 Fälle).
In 36,0 Prozent der Fälle geht der Inobhutnahme ein Hinweis der Jugendämter oder sozialen Dienste voraus (2 056 Fälle). Den zweitgrößten Hinweisgeber stellen die Polizei, Gerichte und die Staatsanwaltschaft (1 400 Fälle, 24,5 Prozent) dar.
Knapp die Hälfte der Betroffenen, 49,6 Prozent (2 834 Jugendliche), sind 16 bis unter 18 Jahre alt. Die zweitgrößte Gruppe bilden mit 20,4 Prozent (1 162 Jugendlichen) die 14- bis unter 16-Jährigen. Mit 69,5 Prozent (3 967 Fälle) ist der überwiegende Anteil der Kinder und Jugendlichen männlich.
69,3 Prozent (3 955 Fälle) der betroffenen Minderjährigen sind während der vorläufigen Schutzmaßnahme in einer hierfür geeigneten Einrichtung untergebracht. In 20,0 Prozent der Fälle (1 141 Fälle) erfolgt eine Unterbringung bei einer geeigneten Person. 10,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen (612 Fälle) werden in einer sonstigen betreuten Wohnform aufgenommen.
Hinweise:
Stadt München: Teillieferung der Daten. Eingeschränkte Vergleichbarkeit mit den Vorjahren.
1Das Ausmaß des Anstieges kann aufgrund der Teillieferung der Stadt München und der daraus resultierenden eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht genauer beziffert werden.
2Mehrfachnennungen möglich.
Regionalisierte Daten stehen zur Verfügung.
Mehr Ergebnisse enthält der Statistische Bericht, der im Herbst 2025 erscheint:
„Kinder- und Jugendhilfe Ergebnisse in Bayern Teil 1 (Bestellnummer: K5101C 202400)“.
