Pressemitteilung
Fürth, den 18. Juni 2025
Reallöhne im Freistaat steigen im ersten Quartal 2025 um 1,5 Prozent
Nominallohnzuwachs liegt bei 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal
Die Nominallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im ersten Quartal 2025 um durchschnittlich 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Dies ist der schwächste Nominallohnanstieg für die bayerischen Beschäftigten seit dem vierten Quartal 2022. Die Verbraucherpreise nehmen im selben Zeitraum um 2,4 Prozent zu. Wie das Fachteam im Bayerischen Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich für die Reallöhne im Freistaat im ersten Quartal des Jahres 2025 ein Zuwachs um 1,5 Prozent. Damit setzt sich die positive Entwicklung der Reallöhne seit dem dritten Quartal 2023 weiter fort.
Reallöhne steigen seit dem dritten Quartal 2023
Fürth. Die nominalen Verdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern steigen im ersten Quartal 2025 um durchschnittlich 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Das ist der schwächste Anstieg der Nominallöhne seit dem vierten Quartal 2022.
Die Verbraucherpreise nehmen im ersten Quartal 2025 um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Somit steigen die realen (preisbereinigten) Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im selben Zeitraum durchschnittlich um 1,5 Prozent. Damit setzt sich die positive Entwicklung der Reallöhne seit dem dritten Quartal 2023 weiter fort. Das im Vergleich zu den Vorjahresquartalen geringere Reallohnwachstum dürfte auf den Wegfall der Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen sein.
Überdurchschnittliche Nominallohnsteigerungen im Dienstleistungsbereich
Die Nominallohnsteigerung im Produzierenden Gewerbe im ersten Quartal 2025 liegt mit 2,0 Prozent deutlich unter der Entwicklung der Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft. Innerhalb des Produzierenden Gewerbes weist der Wirtschaftsabschnitt „Energieversorgung“ mit einem Plus von 5,5 Prozent dennoch ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Unterdurchschnittliche Steigerungen verzeichnet man jedoch in den Wirtschaftsabschnitten „Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen“ (+3,1 Prozent) und „Verarbeitendes Gewerbe“ (+2,1 Prozent).
Im Dienstleistungsbereich liegt die nominale Verdienststeigerung im Vergleich zum ersten Quartal 2024 bei 4,9 Prozent. Innerhalb des Dienstleistungsbereichs verzeichnen die Wirtschaftsabschnitte „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ (+7,0 Prozent), „Information und Kommunikation“ (+6,1 Prozent), „Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen“ (+5,5 Prozent) sowie „Gesundheits- und Sozialwesen“ (+5,5 Prozent) im ersten Quartal 2025 überdurchschnittliche Verdienststeigerungen.
Geringverdienende mit stärkstem Nominallohnzuwachs
Die nominale Verdienststeigerung von Vollzeitkräften im ersten Quartal 2025 entspricht mit 3,9 Prozent der Entwicklung der Nominallöhne aller Beschäftigten. Für Teilzeitkräfte steigen die nominalen Verdienste im ersten Quartal 2025 im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres um 4,2 Prozent und damit etwas stärker als die Nominallöhne aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dagegen weisen geringfügig Beschäftigte im selben Vergleichszeitraum mit einem Plus von 0,4 Prozent nur ein mäßiges Nominallohnwachstum auf.
Unter den Vollzeitbeschäftigten hat das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit im Durchschnitt 8,1 Prozent den höchsten Nominallohnzuwachs gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Beschäftigten in Vollzeit (5. Quintil) beläuft sich der Lohnanstieg im ersten Quartal des Jahres 2025 auf durchschnittlich 2,0 Prozent. Die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den geringsten Verdiensten steigen damit wesentlich stärker als die Löhne derjenigen mit den höchsten Verdiensten.
Hinweise:
Regionalisierte Daten stehen nicht zur Verfügung.
Nominallohnindex und Reallohnindex
Die Entwicklung der Nominallöhne wird mit dem Nominallohnindex berechnet. Der Nominallohnindex bildet die Veränderung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Der Nominallohnindex hat bis Ende des Jahres 2024 auch die Inflationsausgleichsprämie miterfasst. Die Inflationsausgleichsprämie wurde im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabenfrei war. Aus diesem Grund wurde die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.
Beim Reallohnindex wird die Verdienstentwicklung ins Verhältnis zur Entwicklung der Verbraucherpreise gesetzt. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Quintile
Quintile teilen die Verdienste in fünf Größenklassen. Das erste Quintil umfasst das untere Fünftel der Beschäftigten auf der Verdiensteskala, das sind die 20 Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Verdiensten. Das fünfte Quintil umfasst die 20 Prozent der Beschäftigten mit den höchsten Verdiensten.
Datengrundlage
Die Datengrundlage für den Nominallohnindex ist die Verdiensterhebung. Hierfür werden in einer repräsentativen Stichprobe rund 6 400 bayerische Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich befragt.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht „Verdienstindizes in Bayern im 1. Quartal 2025 (Bestellnummer: N1300C 202541)“. Weitere Informationen zum Bezug von Druckausgaben erhalten Sie beim Vertrieb per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de), Telefon (0911 98208-6311) oder Fax (0911 98208-6638).
Des Weiteren können die Ergebnisse zum Real- und Nominallohnindex auch über unsere Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden: Bayerisches Landesamt für Statistik - GENESIS-Online: Statistiken (bayern.de)

