Pressemitteilung

107/2025/44/A
Fürth, den 5. Mai 2025

„Mariä Himmelfahrt“ nach dem Zensus 2022: Änderungen in acht Gemeinden von 2 056 bayerischen Gemeinden

Ergebnisse des Zensus 2022 mit der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Gemeinden maßgeblich

Mit dem Abschluss der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl auf Basis des Zensus 2022 ergeben sich bei acht Gemeinden im Freistaat Änderungen für den Feiertag „Mariä Himmelfahrt“ am 15. August. In den anderen 2 048 Gemeinden bleibt alles beim Alten. Das Hochfest „Mariä Himmelfahrt“ ist in bayerischen Gemeinden dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Online-Datenbank stellt Daten bis auf Gemeindeebene zur Verfügung unter:

www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt

Fürth. Mit der Feststellung der Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2022 ergeben sich für acht Gemeinden in Bayern Änderungen beim Feiertag Mariä Himmelfahrt. Sechs Gemeinden erhalten den Feiertag hinzu, in zwei Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt nicht mehr gesetzlicher Feiertag, aber nach Art. 4 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) geschützt. In 1 708 von insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ist der 15. August ein gesetzlicher Feiertag, in 348 dagegen nicht.

Änderungen in acht Gemeinden

Im Vergleich zu den Verhältnissen nach dem Zensus 2011 ist „Mariä Himmelfahrt“ ab dem Jahr 2025 in den Kommunen Baiersdorf, Marktrodach, Memmingerberg, Oettingen in Bayern, Schwebheim und Weisendorf ein Feiertag. Baiersdorf und Memmingerberg hatten im Gegensatz zu den anderen vier genannten Gemeinden vor der Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen aus dem Zensus 2011 noch die Voraussetzungen für den Feiertag erfüllt und erhalten den Feiertag ab diesem Jahr wieder.

In den Gemeinden Marktschorgast und Seßlach ist hingegen der 15. August nach der neuen Feststellung kein gesetzlicher Feiertag mehr, weil dort zum Stichtag des Zensus am 15. Mai 2022 mehr evangelische als katholische Personen ihren Hauptwohnsitz haben.

Gesetzlicher Feiertag in Altbayern, unterschiedliche Lagen in Franken

Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholischen Bevölkerung überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein deutlich heterogeneres Bild ab: speziell in Ober- und Mittelfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist „Mariä Himmelfahrt“ in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.

Hier befindet sich eine Grafik zu Gemeinden in Bayern in denen Mariä Himmelfahrt 2025 ein Feiertag ist. Die Grafik finden Sie auch Links in der Info Box als PDF.

Eine Übersicht, in welchen Gemeinden Bayerns das Fest „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist, ist auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt. In diesem Jahr fällt „Mariä Himmelfahrt“ auf einen Freitag.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – „Mariä Himmelfahrt“ – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung, des aktuellen Zensus, fest.

Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass die veröffentlichten Werte zur Religionszugehörigkeit sowohl auf der Webseite des Landesamts als auch an anderer Stelle (z. B. in der Zensusdatenbank) mit einem Verfahren zur Anonymisierung der statistischen Daten geheim gehalten wurden, der sogenannten Cell-Key-Methode, und daher von den Originalwerten geringfügig abweichen können. Die Feststellung, ob es in einer Gemeinde mehr katholische oder evangelische Einwohner gab, erfolgt auf Basis der nicht veröffentlichten Originalwerte.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf der des Bayerischen Landesamts für Statistik unter:
https://www.statistik.bayern.de/statistik/zensus/index.html

Die Ergebnisse des Zensus 2011 und des Zensus 2022 zur Religionszugehörigkeit auf allen regionalen Einheiten stehen in der Zensusdatenbank der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder kostenfrei zur Verfügung. Gitterdaten zum Download für geografische Informationssysteme (GIS) zur Religionszugehörigkeit für den Zensus 2022 stehen ebenfalls zur Nutzung bereit. Bitte beachten Sie die Hinweise zur freien Nutzung der Daten. Daten zu Religion und weiteren Merkmalen finden Sie unter:
https://www.zensus2022.de/DE/Aktuelles/Hinweis_Zensusatlas.html?nn=352788#_ekztknv2m

Weitere Informationen zur Religionszugehörigkeit in Bayern finden Sie im Statistischen Jahrbuch 2024 für Bayern 2024. Es kann als Druckversion für 39,- Euro sowie als PDF (DVD oder Datei) für 12,- Euro beim Vertrieb des Bayerischen Landesamts für Statistik bestellt werden (Buch und DVD zusammen: 46,- Euro). Bestellungen sind möglich per E-Mail (vertrieb@statistik.bayern.de) oder per Telefon (0911 98208-6311). Das Jahrbuch ist kostenfrei abrufbar unter:
www.statistik.bayern.de/produkte/jahrbuch